Absturzsicherungen
Absturzsicherungen sind erforderlich bei Arbeiten in großer Höhe, über Flüssigkeiten, auf unsicherem Untergrund und an Leitern.
Hier eine Übersicht in welchen Situationen Absturzsicherungen erforderlich sind:
- ab 1m Fallhöhe zur nächsten tragfähigen Fläche
- an Dachkanten ab 3 m Fallhöhe
- an Fenstern ab 5 m Fallhöhe
- bei Arbeiten auf/von Leitern ab 7 m Fallhöhe
- über Flüssigkeiten oder Oberflächen, in denen man versinken kann
- an festen Leitern:
- ab 5 m mit Rückenschutz (nicht für Rettungszwecke geeignet!)
- ab 10 m mit Steigschutzsystem (= vertikales Seilsicherungssystem)
Diese Absturzsicherungen bedürfen, bevor Sie genutzt werden dürfen, einer Zertifizierung. Bei Dauernutzung oder der Nutzung hin und wieder, müssen diese Absturzsicherungen gewartet werden.
Wir zertifizieren und warten Ihre Absturzsicherungssysteme. Ihr Bausachverständiger für Flachdach- und Bauwerksabdichtung, Kuno Haedler besitzt entsprechende Ausbildung und die notwendigen Prüfungen um Ihr Absturzsicherungssystem zu prüfen.
Um eine Prüfung Ihres Absturzsicherungssystems in die Wege zu leiten setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Zwischen dem Prüfer und Ihnen wird ein „Inspektionsvertrag Absturzsicherungen“ abgeschlossen. Nach der Prüfung dürfen Sie die Absturzsicherung, entsprechend BGR 198 der Inspektion und Prüfung, weiteren 12 Monaten nutzen. Sie erhalten ein Prüfprotokoll für das entsprechende Absturzsicherungssystem.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Ihr Absturzsicherungs-System zertifizieren lassen möchten.